Um es vorwegzunehmen der Beitrag richtet sich nicht gegen die Künstliche Intelligenz, sondern soll informieren.
Das Landgericht München hat jetzt entschieden, dass mit der KI erstellte Logos nicht zu schützen sind, sodern von jedermann
genutzt werden können.
Ein Logo ist kein buntes Beiwerk, sondern Teil und Indendität eines Unternehmens. Eine Designerin oder ein Designer begleitet die Gestaltung eines Logos in einem sorgfältigen Prozeß. Das ist natürlich nicht in ein paar Sekunden erledigt. Durch das Urheberrecht und das Nuzungsrecht kann der Kunde sein Logo in diesem Fall jederzeit schützen lassen.
In der letzten Zeit kommt es häufiger vor, das Kunden die KI mit für sie im Auftrag erstellten Arbeiten füttern. Mal sehen ob es zu diesem Verhalten weitere Gerichtsurteile gibt.