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Zauberkasten KI
 
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Zauberkasten KI

Themenstarter
Beiträge: 3
14. Juni 2026 15:48
Klaus-Peter Guckes
Partner
9werk – Klaus-Peter Guckes
| Antworten |

Um es vorwegzunehmen der Beitrag richtet sich nicht gegen die Künstliche Intelligenz, sondern soll informieren.

Das Landgericht München hat jetzt entschieden, dass mit der KI erstellte Logos nicht zu schützen sind, sodern von jedermann
genutzt werden können.

Ein Logo ist kein buntes Beiwerk, sondern Teil und Indendität eines Unternehmens. Eine Designerin oder ein Designer begleitet die Gestaltung eines Logos in einem sorgfältigen Prozeß. Das ist natürlich nicht in ein paar Sekunden erledigt. Durch das Urheberrecht und das Nuzungsrecht kann der Kunde sein Logo in diesem Fall jederzeit schützen lassen.

In der letzten Zeit kommt es häufiger vor, das Kunden die KI mit für sie im Auftrag erstellten Arbeiten füttern. Mal sehen ob es zu diesem Verhalten weitere Gerichtsurteile gibt.

Antworten
Themen Schlagwörter
Künstliche Intelligenz
1 Antwort
Beiträge: 25
16. Juni 2026 9:59
Johann Benning
Partner
bxm – benning crossmedia
| Antworten |

Klaus-Peter, danke für den Hinweis auf das Münchner Urteil.

Ein Werk ist urheberrechtlich nur schutzfähig, wenn es eine persönliche geistige Schöpfung eines Menschen ist. Genau da liegt das Problem bei rein KI-generierten Inhalten. Die KI hat keine Persönlichkeit, also keine Schöpfungshöhe, also kein Schutz.
 
Wichtig dabei: Nur weil etwas möglicherweise mit KI erstellt wurde, darf man es nicht einfach kopieren. Von außen lässt sich kaum beurteilen, ob ein Bild, ein Logo oder ein Text wirklich rein von der KI stammt oder ob ein Mensch maßgeblich daran beteiligt war. Wer einfach kopiert und denkt "ist doch KI, das ist frei", geht ein echtes rechtliches Risiko ein.
 
Für Logos und Markenidentitäten lohnt sich deshalb ein sauberer Designprozess mit einem echten Urheber dahinter. Das schützt. Und das unterscheidet.
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Themen Schlagwörter:  Künstliche Intelligenz (2) ,
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